Die Ausbildung gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte
Theoretische Ausbildung
Sachgebiete
1.) Tierarten, Wildbiologie, Wildgehege, Wildschadensverhütung, Land- und Waldwirtschaft
2.) Jagdbetrieb, Fallenjagd, Jagdhunde, Behandlung des erlegten Wildes, Wild als Lebensmittel (Hygiene)
3.) Waffentechnik und Führung von Lang- und Kurzwaffen
4.) Jagdrecht, Waffenrecht, Tierschutzrecht, Natur- und Umweltschutzrecht, Lebensmittelrecht
Praktische Ausbildung im Lehrrevier
z.B. Fährtenkunde, Wildverwertung (z.B. Aufbrechen und Zerwirken von Schalenwild), Bau von Reviereinrichtungen sowie praktische Unterweisung für die Fallenjagd, Trophäenbehandlung, Jagdgebrauchshundewesen
Waffen und Schießausbildung auf dem Schießstand
z.B. Wurfscheibenschießen, Kugelschuss auf stehende oder laufende Scheibe nach DJV Schießordnung sowie das Schießen mit Pistole oder Revolver (Kurzwaffen)
Seit 01/01/2017 gibt es eine neue Thüringer Ausbildungsverordnung , mit folgenden Inhalt :
Insgesamt sind jetzt mindestens 130 Ausbildungsstunden nachzuweisen , hiervon fallen 60 Stunden auf den praktischen Teil .
Dazu kommen etwa 15-20 Stunden auf die Schießausbildung ( je nach Bedarf ) .
Ausnahmen bzw. Änderungen bei land- und forstwirtschaftlicher Berufsausbilung usw. sind möglich.
Anschließend erfolgt die Prüfung, die in drei Abschnitte gegliedert ist.
Hier der Link zum " Diana Portal" mit den schriftlichen Prüfungsfragen des Bundeslandes Thüringen.
Diese Seite dient zur Kontrolle des Wissenstandes der Jagdschüler .